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Winkler, Arbeitszeitgestaltung im Hotel- und Gastgewerbe, ASoK 2016, 289

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6519/21/2016 Heft 6519 v. 13.10.2016

Im Hotel- und Gastgewerbe sind Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung unerlässlich. Vor allem aufgrund saisonaler Schwankungen oder der Erfüllung kurzfristiger Gästewünsche besteht ein oft nicht weit im Voraus planbarer Personalbedarf. Der Beitrag widmet sich den im AZG und den Kollektivverträgen für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe geregelten Rahmenbedingungen für eine möglichst flexible Arbeitszeitgestaltung. Dabei handelt es sich um die Modelle der durchrechenbaren Arbeitszeit in Jahresbetrieben und in Saisonbetrieben. Durch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes von 13 auf 26 Wochen in Jahresbetrieben kann Personal im Hotel- und Gastgewerbe flexibler eingesetzt werden. In Saisonbetrieben sind nur dann und solche Arbeitsstunden als Überstundenarbeit zu entlohnen, wenn durch die Zusammenzählung der während der Saison geleisteten Arbeitsstunden die Normalarbeitszeit von 40 Stunden im Durchschnitt überschritten wurde. Besonders hervorzuheben ist die auf einem neuen Abs 2a in § 12 AZG basierende und am 1. 3. 2016 in Kraft getretene KV-Regelung, wonach die tägliche Ruhezeit für bestimmte Bereiche der Saisonhotellerie auf 8 Stunden verkürzt werden kann, sofern die in einem Ruhezeitkonto zu erfassenden Verkürzungen noch innerhalb der Saison oder direkt im Anschluss an die Saison ausgeglichen werden.

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