Neue Formen "entgrenzter" Arbeitsleistung - wie etwa Home Office, Bring Your Own Device uvam - schaffen gänzlich neue Rechtsfragen. Der Beitrag unterbreitet Lösungsvorschläge für Haftungsfragen und versucht eine Weiterentwicklung. Nach Ansicht des Autors gelten die Haftungsbestimmungen des DHG auch bei entgrenzter Arbeit, Schädigungen seien in allen Formen dem Grunde nach vom DHG erfasst. Die Wendung "bei Erbringung der Dienstleistung" in § 2 DHG sei teleologisch auch dahingehend zu interpretieren, dass Hauptaugenmerk die sich aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit ergebende Risikoverteilung ist, weshalb es sich insofern um eine Frage der Gefahrtragung handle. Auch die Risikohaftung des Arbeitgebers für Schäden an den vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Betriebsmitteln komme bei Erbringung von entgrenzter Arbeit zur Anwendung. Schließlich geht Brodil auf die Frage ein, wie Schädigungen (sowohl an Gütern des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers) bei Erbringung der "Heim-Arbeit" im Lichte der Mäßigungskriterien von § 2 Abs 1 und Abs 2 DHG zu handhaben sind. Dabei seien "Bedingungen, unter denen die Arbeitsleistung zu erbringen war" (§ 2 Abs 2 Z 4 DHG) als das wichtigste Kriterium anzusehen.