Ministerialentwurf 6. 10. 2016, 243/ME NR 25. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz mit dem das AZG, ARG, KA-AZG, BäckAG, MSchG, KJBG, GlBG, ASchG sowie das BEinstG geändert werden sollen
Arbeitgeber sind derzeit verpflichtet, alle Gesetze und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz im Betrieb aufzulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Bei Änderungen werden diese regelmäßig aktualisiert, was einen erheblichen bürokratischen Aufwand zur Folge hat. Als Maßnahme der Entbürokratisierung und Kostensenkung sollen ab 1. 1. 2017 die Bestimmungen über die verpflichtende Auflage in Papierform sowie die elektronische Bereitstellung auf einem sonstigen Datenträger samt Ablesevorrichtung, durch geeignete elektronische Datenverarbeitung oder durch geeignete Telekommunikationsmittel entfallen. Dies betrifft all jene rund 200.000 Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen (also keine EPUs), unabhängig von deren Größe, mit Ausnahme jener Unternehmen, die Lenker beschäftigen.