Der Beitrag analysiert anhand einer Reihe von Fallgruppen, ob atypisch Beschäftigte in die betriebliche Altersvorsorge einzubeziehen sind und wenn ja, ob eine spezielle Ausgestaltung der Betriebspensionszusagen möglich ist. Konkret geht die Autorin auf Leiharbeiter, Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte, freie Dienstnehmer, Werkvertragsnehmer, Vertretungsorgane juristischer Personen, Familienangehörige, Telearbeiter und kurzfristig ins Ausland entsendete Arbeitnehmer ein und stellt die unterschiedlichen Ergebnisse auch in einer übersichtlichen Tabelle gegenüber.