EStG: § 67 Abs 3
Wenn ein Dienstnehmer infolge einer Krankheit im letzten Monat seines Dienstverhältnisses nicht mehr in der Lage ist, sein Entgelt in vollem Umfang zu verdienen, ist für die Ermittlung des steuerlich begünstigten Ausmaßes der gesetzlichen Abfertigung jenes monatliche Entgelt heranzuziehen, das er vor der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes erhalten hat, und nicht das letzte Monatsentgelt.