EStG: § 68 Abs 1
Die in einem Spital von den Schreibkräften im Erstuntersuchungsbereich zu erledigenden Arbeiten erfolgen bei rund 170 Patienten pro Arbeitstag überwiegend unter Umständen, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen. Somit steht ihnen eine Erschwerniszulage zu.