vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlassung eines Lkw-Lenkers nach Weigerung der Herausgabe von Tachoscheiben

RechtsprechungEntlassungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6512/11/2016 Heft 6512 v. 25.8.2016

GewO 1859: § 82 lit f

OLG Wien 25. 2. 2016, 10 Ra 55/15d

Wird ein Lkw-Lenker vom Arbeitgeber unter der Androhung der Entlassung aufgefordert, die Tachoscheiben, Liefer- und Wochenscheine herauszugeben, und verweigert er die Herausgabe, ohne einen Grund zu nennen, so hat er damit gegen seine Pflicht zur Herausgabe der sein Arbeitsverhältnis und die Geschäftsgebarung des Arbeitgebers betreffenden Dokumente verstoßen und ist die deswegen ausgesprochene Entlassung gerechtfertigt. Einer weiteren Ermahnung bedurfte es nicht, die Beharrlichkeit liegt auf der Hand. Dem Arbeitgeber war es unter diesen Umständen nicht zumutbar, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer einer Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte