Der Tätigkeitsbericht des VfGH bietet nähere Informationen über die Arbeit des VfGH, so zB Statistiken zur Anzahl der Fälle und zur Erledigungsdauer. Im Jahr 2014 gab es 2.995 neu anhängige sowie 1.099 aus den Vorjahren übernommene Verfahren (insgesamt -27 % gegenüber 2013). 3.184 Verfahren wurden abgeschlossen (-29 %). Ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz entfiel dabei auf Beschwerden in Asylrechtssachen mit ca 50 % des Neuanfalles. Die 302 Normenprüfungsverfahren (Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren) im Jahr 2014 zu insgesamt 121 Normen führten zu 62 (zumindest teilweisen) Aufhebungen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug knapp weniger als 7 Monate und entsprach damit in etwa dem Vorjahr, wobei Asylrechtssachen bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt wurden; hier lag die Erledigungsdauer bei rund 82 Tagen. ( Quelle: www.vfgh.gv.at )