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Satzung des Kollektivvertrages für das grafische Gewerbe

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6447/2/2015 Heft 6447 v. 7.5.2015

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 4. 2015 (bei monatlicher Lohnzahlung) bzw ab 30. 3. 2015 (bei wöchentlicher Lohnauszahlung) der "Kollektivvertrag - Vereinbarung betreffend die Lohntabellen zum KV für das grafische Gewerbe Österreichs und die Gehaltstabellen für technische und kaufmännische Angestellte zum KV für das grafische Gewerbe Österreichs", KV 173/2015, zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung), die vom KV-Grafisches Gewerbe erfasst sind, sowie persönlich für alle Arbeitgeber, die grafische Erzeugnisse regelmäßig unter Anwendung von in grafischen Unternehmungen üblichen Verfahren herstellen, und deren Dienstnehmer. (BGBl II 2015/90)

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