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Ermäßigter USt-Satz auch für Indoor-Freizeitpark für Kinder

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6445/20/2015 Heft 6445 v. 23.4.2015

UStG: § 10 Abs 2 Z 11

VwGH 27. 11. 2014, 2011/15/0079

Die Regelung des § 10 Abs 2 Z 11 UStG betreffend den ermäßigten Steuersatz von 10 % für die Leistungen als Schausteller ist in Umsetzung des Richtlinienrechts der EU erlassen worden. Solcherart kommt bei Auslotung des Bedeutungsinhalts der "Leistungen als Schausteller" das Gebot der unionsrechtskonformen Interpretation zur Anwendung. Im Rahmen dieser Interpretation darf dem Tatbestandsmerkmal "Schausteller" nicht ein so enger Inhalt beigemessen werden, dass die nationale Regelung eine Ungleichbehandlung von miteinander konkurrierenden Unternehmern zur Folge hätte.

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