UStG: § 11, § 12
VwGH 29. 1. 2015, 2012/15/0007
Ein Leasingvertrag erfüllt für sich allein nicht die Voraussetzungen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994. Bei derartigen Verträgen (betreffend die langfristige Nutzungsüberlassung) wird der abgerechnete Leistungsgegenstand, nämlich die Nutzungsüberlassung für einen bestimmten Zeitraum (zB Monat), rechnungsmäßig erst durch den monatlichen Zahlungsbeleg konkretisiert. Erst damit erhält das im Vertrag vereinbarte Leasingentgelt (einschließlich dem gesondert ausgewiesenem Umsatzsteuerbetrag) die erforderliche Ergänzung, aufgrund deren eine für den Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann.