Mit dem Wartungserlass wird va ein neuer Abschnitt 10 betreffend die steuerliche Behandlung eines Profibetriebes bei gemeinnützigen Sportvereinen im Mannschaftsspielsport eingefügt, der erstmals ab ab dem Kalenderjahr 2016 anzuwenden ist. Um den Verlust der Gemeinnützigkeit des Gesamtvereines mit 1. 1. 2017 zu vermeiden, sind Maßnahmen iSd neuen Rz 884 VereinsRL bis zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen. Die weiteren Änderungen durch den Wartungserlass betreffen va Vereinsfeste und die Klarstellung, dass Sport "jedenfalls jede vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannte Sportart" ist. Erlass des BMF vom 27. 2. 2015, BMF-010219/0074-VI/4/2015, BMF-AV Nr 40/2015.