RL 2006/54/EG : Art 4, Art 14
RL 2006/54/EG : Art 5
In einem irischen Anlassfall einer Arbeitnehmerin, die keine Kinder austragen kann und daher in Kalifornien eine Ersatzmuttervereinbarung geschlossen hat, hat der EuGH klargestellt, dass es keine Diskriminerung aufgrund des Geschlechts iSd RL 2006/54/EG (GleichbehandlungsRL) und auch keine Diskriminierung wegen einer Behinderung iSd RL 2000/78/EG (GleichbehandlungsrahmenRL) darstellt, wenn dieser Arbeitnehmerin (= "Bestellmutter") kein dem Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub entsprechender bezahlter Urlaub gewährt wird.