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EuGH: Arbeitnehmereigenschaft nach Geburt eines Kindes

RechtsprechungEuGH - ausländische FälleARD 6409/23/2014 Heft 6409 v. 7.8.2014

AEUV: Art 45

In einem britischen Anlassfall hat der EuGH klargestellt, dass eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitsuche wegen der körperlichen Belastungen im Spätstadium ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes aufgibt, die "Arbeitnehmereigenschaft" iSd Art 45 AEUV behält, sofern sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Geburt ihres Kindes ihre Beschäftigung wieder aufnimmt oder eine andere Stelle findet.

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