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Meldungserstattung und Abrechnung von Lehrlingen

In aller KürzeARD 6401/2/2014 Heft 6401 v. 12.6.2014

Die OÖGKK weist in ihrem aktuellen Newsletter darauf hin, dass auf der Anmeldung eines Lehrlings zur Pflichtversicherung unbedingt das Beginndatum und das Enddatum der Lehrzeit laut Lehrvertrag sowie das Ende des 1. Lehrjahres (ausgenommen das 1. Lehrjahr ist bereits beendet) anzuführen sind. Wenn auf der Anmeldung eines Lehrlings diese erforderlichen Daten angegeben wurden, führt die OÖGKK als Serviceleistung automatisch die Umstufung eines Lehrlings in die jeweils gültige Beitragsgruppe durch; dies gilt auch bei verkürzter Lehrzeit. Der Dienstgeber muss in diesem Fall keine Änderungsmeldung zu erstatten. Folgendes ist allerdings zu beachten:

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