Mit dem Launch der Homepage www.handwerkerbonus.gv.at stehen den Bürgern ab sofort alle Informationen und Unterlagen zum Handwerkerbonus (siehe ARD 6397/3/2014) zur Verfügung. Eine Antragstellung ist nach Umsetzung der Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen und frühestens ab Juli 2014 möglich. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 1. 7. 2014 und 31. 12. 2014 bzw für das Kalenderjahr 2015 zwischen 1. 1. und 31. 12. 2015 erbracht und abgeschlossen werden. Die betreffenden Unterlagen sind ab sofort unter www.handwerkerbonus.gv.at zum Download erhältlich und können elektronisch, per Post oder Fax sowie in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen eingereicht werden.