Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 4. 2014 der Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial- und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt.
Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 4. 2014 der Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial- und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt.