Mit der BUAG-Novelle BGBl I 2013/137, ARD 6345/1/2013, kam es im Anwendungsbereich des BUAG zu einer Neuregelung des Verbrauchs von Urlauben und des Verfalls von Urlaubsansprüchen. Der Autor stellt in seinem Artikel die wesentlichen Aspekte der Neuregelung betreffend Urlaubsersatzleistung, Abfindung und Verfall nach dem BUAG dar und erläutert dabei auch die Unterschiede zum allgemeinen Urlaubsrecht nach dem Urlaubsgesetz. Konkrete Beispiele veranschaulichen dabei die neue Verfallsregelung.