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Dangl, Das Ausfallsentgelt richtig berechnen - der Entscheidungsbaum, PVP 2014/29, 103.

LiteraturübersichtPersonalverrechnungARD 6400/26/2014 Heft 6400 v. 5.6.2014

Das Ausfallsprinzip besagt, dass ein Arbeitnehmer bei berechtigten Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit, Feiertag, Pflegefreistellung oder sonstigen Dienstverhinderungen jenes Entgelt erhalten muss, das er erhalten hätte, hätte er an diesem Tag gearbeitet.

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