Da die gesetzlichen Grundlagen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts noch immer weitgehend auf der Stammfassung des ABGB beruhen und sich durch die Weiterentwicklung in Rechtsprechung und Lehre zahlreiche Unsicherheiten ergeben haben, soll das Recht der GesbR nun mit einem "GesbR-Reformgesetz" umfassend novelliert werden. Dazu liegt nun ein entsprechender Ministerialentwurf vor (ME 28. 4. 2014, 34/ME NR 25. GP).