Das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen ("Handwerkerbonus") wurde kürzlich im BGBl I 2014/31 kundgemacht. Gegenstand der Förderung sind Arbeitsleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von bestehendem, im Inland gelegenem Wohnraum. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20 % der förderbaren Kosten (ohne USt) der förderbaren Leistungen, wenn (was in der RV noch nicht vorgesehen war) die förderbaren Kosten je Rechnung mindestens € 200,- betragen. Der Zuschuss ist pro Förderungswerber, Wohneinheit und Jahr dahin gehend beschränkt, dass maximal € 3.000,- (exkl USt) an förderbaren Kosten geltend gemacht werden können. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Entgegen der ursprünglichen Absicht ist nunmehr nicht mehr vorgesehen, dass die Richtlinien für die Durchführung der Förderungen nicht in der Findok veröffentlicht werden.