APG: § 4 Abs 2
Macht eine Betriebsvereinbarung die Entstehung des Betriebspensionsanspruchs der Arbeitnehmer vom Anspruch auf eine gesetzliche Pension "aus den Versicherungsfällen des Alters" abhängig, ist darunter auch die Korridorpension nach § 4 Abs 2 APG zu verstehen, selbst wenn diese Pensionsform zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung noch nicht existierte.