ABGB: § 1154
ASVG: § 60
Wurde das Beschäftigungsverhältnis nach einer Prüfung durch die Gebietskrankenkasse von einem freien Dienstvertrag auf ein echtes Dienstverhältnis umgestellt und die Arbeitnehmerin entsprechend bei der Sozialversicherung umgemeldet, ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem der Arbeitnehmerin nachzuzahlenden Betrag den auf den Dienstnehmer entfallenden Teil der Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen (vgl auch OGH 15. 11. 2001, 8 ObA 63/01z, ARD 5377/5/2003). Ob den Arbeitgeber ein Verschulden an der verspäteten Entgeltzahlung trifft, ist unbeachtlich (Anm: dies wäre nur im Bezug auf das Abzugsrecht des Arbeitgebers für die auf bereits ausbezahlte Entgelte entfallenden, nicht periodenkongruenten Dienstnehmeranteile der SV-Beiträge maßgeblich). (Revision unzulässig)