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Anrechnung der Abfertigung auf eine Kammerpension?

RechtsprechungBetriebspensionARD 6395/17/2014 Heft 6395 v. 24.4.2014

AngG: § 23, § 23a

ABGB: § 863

Auf einen vertraglichen Pensionszuschuss (hier: aufgrund der einzelvertraglich vereinbarten Pensionsordnung einer Landwirtschaftskammer; "Kammerpension") kann die Abfertigung, die der Arbeitnehmer anlässlich seines Ruhestands erhält, bei entsprechender Vereinbarung (hier: einschlägige Ruhensbestimmung in der Pensionsordnung) in voller Höhe angerechnet werden.

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