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Wirksames Kontrollsystem zur Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften

RechtsprechungArbeitnehmerschutzARD 6391/8/2014 Heft 6391 v. 27.3.2014

ASchG: § 130

VStG: § 5

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Anleitungen dahin gehend zu geben, wie ein funktionierendes Kontrollsystem aussehen müsste, sondern nur zu überprüfen, ob das behauptete Kontrollsystem ausreichend gestaltet ist, um mangelndes Verschulden darzutun. Stichprobenartige Überprüfungen einer Baustelle, die Erteilung von Weisungen durch den Arbeitgeber an die zuständigen Bauleiter und Verwarnungen der Arbeitnehmer, die durch weisungswidriges Verhalten gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen haben, reichen jedenfalls für das geforderte Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems zur Hintanhaltung von Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht aus.

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