Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt, ein Fahrzeug kostenlos oder zu verbilligten Konditionen zu parken, stellt sich die Frage, ob und inwieweit sich daraus ein abgabenrechtlicher Sachverhalt ergibt und dieser Tatbestand in weiterer Folge bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen ist.