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Mosing, Gewerberechtliche Probleme des § 9 ArbGV, DRdA 2013, 538.

LiteraturübersichtArbeitsrechtARD 6385/15/2014 Heft 6385 v. 13.2.2014

Kollisions- und Abgrenzungsfragen des Kollektivvertragsrechts können in fachlicher Hinsicht nur dann auftreten, wenn der Arbeitgeber über mehrere Gewerbeberechtigungen verfügt bzw verfügen müsste und sich daher eine mehrfache KV-Angehörigkeit des Arbeitgebers ergibt. Der Autor setzt sich zunächst mit dem Standort- und Betriebsstättenbegriff der GewO auseinander, der letztlich keinen Einfluss auf die KV-Unterworfenheit des Arbeitgebers hat, da der Betriebsbegriff des § 34 ArbVG maßgeblich ist. In der Folge wird die KV-Anwendbarkeit für die folgenden Konstellationen erörtert:

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