DBA-Irland: Art 2A, Art 22 Abs 1
Ist ein österreichischer Tischler in Irland ein Dienstverhältnis eingegangen und verfügt er sowohl in Österreich als auch in Irland über Wohnräume, die als "ständige Wohnstätte" iSd DBA-Irland zu beurteilen sind, so befindet sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen dennoch in Österreich, wenn