Die Schwerarbeitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber, über ELDA dem Krankenversicherungsträger jene Arbeitnehmer zu melden, die im vergangenen Kalenderjahr Schwerarbeit im Sinn der Schwerarbeitsverordnung verrichtet haben. Bis spätestens 28. 2. 2014 hat die Meldung der Personen zu erfolgen, die im Jahr 2013 Schwerarbeit verrichtet und ein bestimmtes Alter erreicht haben (Männer ab dem vollendeten 40. Lebensjahr, Frauen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr).