Mit LGBl für Oberösterreich 2013/103, ausgegeben am 31. 12. 2013 (2. Oö. Landarbeitordnungsnovelle 2013), kommt es zu Änderungen betreffend Karenz des Adoptiv- oder Pflegevaters sowie Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteils. Außerdem wurden neue Bestimmungen zu Bildungskarenz, Bildungsteilzeit sowie Pflegekarenz und Pflegeteilzeit eingefügt.