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Steuerlicher Rechtsschutz ab 2014: BFG ersetzt UFS

ThemaSteuerrechtMag. Sabine SadloARD 6382/7/2014 Heft 6382 v. 23.1.2014

Am 1. 1. 2014 hat das neue Bundesfinanzgericht (BFG) mit Sitz in Wien und Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz sowie Salzburg seine Arbeit aufgenommen. Nach 10-jähriger Rechtsprechungstätigkeit des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) gewährleistet damit nun ein vollwertiges Gericht samt richterlichem Personal (die Erstbesetzung entspricht den Mitgliedern des aufgelösten UFS) den Rechtsschutz im Steuerrecht gegen Bescheide der Abgaben- und Finanzstrafbehörden. Ebenso wie bisher die Entscheidungen des UFS werden auch in Zukunft die Erkenntnisse/Beschlüsse des nunmehrigen BFG in der Findok veröffentlicht und für die ARD-Leser interessante Judikatur von unserer Redaktion bearbeitet werden. Als Einstimmung auf die bevorstehende BFG-Rechtsprechung dient der folgende Überblick über das neue Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen.

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