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Die Auswirkungen der Verwaltungsreform 2012 auf das Verfahren in der gesetzlichen Sozialversicherung

ThemaSozialversicherungsrechtMag. Maria SchedleARD 6382/6/2014 Heft 6382 v. 23.1.2014

Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit (BGBl I 2012/51) wurden neun Landesverwaltungsgerichte (LVwG) und zwei Verwaltungsgerichte auf Bundesebene (das Bundesverwaltungsgericht - BVwG und das Bundesfinanzgericht - BFG) geschaffen. In der gesetzlichen Sozialversicherung entfiel der bisherige administrative Instanzenzug zum Landeshauptmann bzw zum Bundesminister. Über Beschwerden gegen Bescheide der Versicherungsträger in Verwaltungssachen und gegen Bescheide der Aufsichtsbehörden entscheidet nunmehr das Bundesverwaltungsgericht durch Erkenntnis. Dagegen kann Revision an den VwGH erhoben werden. In Leistungssachen (zB Antrag auf Gewährung einer Invaliditätspension) bleibt das Modell der sukzessiven Kompetenz bestehen.

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