Die Betriebsratswahl ist ein Thema, das den Arbeitgeber auf den ersten Blick nur am Rande betrifft, da es Sache der Arbeitnehmerschaft ist, eine Wahl zum Betriebsrat zu organisieren und abzuhalten. Der Arbeitgeber kann die Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl nicht verhindern. Dennoch muss der Arbeitgeber einige Grundsätze beachten und hat auch gewisse Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Wahl zum Betriebsrat. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über diese Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl.