vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Haftung des Bauaufsehers für einen Arbeitsunfall

RechtsprechungArbeitnehmerschutzARD 6381/7/2014 Heft 6381 v. 16.1.2014

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311

ASchG: § 8

§ 8 ASchG verpflichtet mehrere Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer auf einer Baustelle einsetzen, zur Zusammenarbeit bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen. Bei dieser Koordinierungspflicht handelt es sich um ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB zugunsten der auf der Baustelle tätigen (auch betriebsfremden) Arbeitnehmer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte