Info des BMF 18. 12. 2013, BMF-010203/0633-VI/6/2013
Mit Info des BMF vom 9. 8. 2013, BMF-010203/0399-VI/6/2013, ARD 6351/10/2013, wurde klargestellt, dass ab dem 8. Jahr nach der Inanspruchnahme der Begünstigung des § 11a EStG die begünstigten Gewinne auch dann ohne Nachversteuerung entnommen werden können, wenn dadurch das Eigenkapital absinkt.