Das BMF nimmt das Erkenntnis VwGH 25. 4. 2013, 2010/15/0131, 2011/15/0143, RdW 2013/365, zum Anlass, die in Rz 4534 und Rz 4535 EStR 2000 vertretene Ansicht über den Übergang des Verlustvortrages auf Erben (Verlustabzug gemäß § 18 Abs 6 und 7 EStG) zu ändern (bisherige Rechtsansicht der EStR 2000: Erben übernehmen stets Verlustvorträge; VwGH: Verlustvorträge gehen nur auf den Steuerpflichtigen über, der den Betrieb von Todes wegen unentgeltlich übernimmt). Ab der Veranlagung 2013 sind Rz 4534 und Rz 4535 EStR 2000 nicht mehr anzuwenden und werden durch die gegenständliche Info ersetzt. Diese Info wird im Zuge der nächsten Wartung der EStR 2000 in diese integriert.