Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen geändert wird
BGBl II 2013/493, ausgegeben am 23. 12. 2013
Durch die Änderung der Verordnung BGBl II 2002/409, ARD 5355/5/2002, werden Lehrende, die vom Arbeitsmarktservice mit Dienstleistungen betraut sind (etwa zur beruflichen Aus- oder Fortbildung), in den Kreis der durch eine Pauschalierung begünstigten Personen einbezogen und damit Lehrenden an Erwachsenbildungseinrichtungen gleichgestellt.