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BMF: Entnahme begünstigt besteuerter Gewinne ab 2010

Aus den BehördenFinanzministeriumARD 6380/18/2014 Heft 6380 v. 9.1.2014

Info des BMF 18. 12. 2013, BMF-010203/0633-VI/6/2013

Mit Info des BMF vom 9. 8. 2013, BMF-010203/0399-VI/6/2013, ARD 6351/10/2013, wurde klargestellt, dass ab dem 8. Jahr nach der Inanspruchnahme der Begünstigung des § 11a EStG die begünstigten Gewinne auch dann ohne Nachversteuerung entnommen werden können, wenn dadurch das Eigenkapital absinkt.

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