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Auflage- und Aushangpflichten des Arbeitgebers

Basis-WissenARD 6376/12/2013 Heft 6376 v. 10.12.2013

ARD-Redaktion

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über bestimmte Rechte, die für einen größeren Kreis von Arbeitnehmern (oder alle Arbeitnehmer im Betrieb) von Interesse sind, informieren muss. Dies betrifft in erster Linie Regelungen, die den Schutz des Arbeitnehmers zum Ziel haben.

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