§ 16 Abs 1 Z 6 EStG idF vor BGBl I 2013/53 – Bis 2012 war die Erweiterung des Pendlerpauschales auf Teilzeitkräfte mit nur ein oder zwei Arbeitstagen pro Woche im Wege einer Aliquotierung nicht möglich, weil die Rechtslage vor der Einführung des § 16 Abs 1 Z 6 lit e EStG durch die Novelle BGBl I 2013/53, ARD 6311/2/2013, auch bei nicht überwiegendem Pendeln im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung die Gewährung aliquotierter Pauschbeträge nicht kannte und es ansonsten zu einer Besserstellung von Teilzeitkräften käme.