BMF 7. 11. 2013, BMF-010222/0111-VI/7/2013
Das BMF hat den im Jahr 2014 bei der Bewertung der Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen anzusetzenden Prozentsatz veröffentlicht und gegenüber 2013 (siehe ARD 6283/11/2012) um 0,5 % gesenkt.