VwGH 17. 10. 2012, 2010/08/0246
§ 36 Abs 5 AlVG, § 6 Abs 6 NHV - Im Fall, dass sowohl der Bezieher einer Notstandshilfe als auch sein im gemeinsamen Haushalt lebender Ehepartner (Lebensgefährte) das 50. Lebensjahr überschritten haben und beide einen Grad der Behinderung von über 50 % aufweisen, ist die bei Anrechnung des Partnereinkommens zu berücksichtigende Freigrenze um je 50 % zu erhöhen, dh insgesamt um 100 %.