Verordnung der BMF über die Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen
BGBl II 2013/182, ausgegeben am 26. 6. 2013
Haben die Ermittlungen bei einer Sozialversicherungsprüfung durch ein Finanzamt (GPLA) ergeben, dass eine Umstellung von Versicherungsverhältnissen nach dem GSVG bzw nach dem BSVG in Pflichtversicherungsverhältnisse nach dem ASVG in Betracht kommt, sieht die vorliegende Verordnung nun vor, dass an der Schlussbesprechung über das vorläufige Ergebnis der SV-Prüfung auch Vertreter der jeweiligen SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bzw SVA der Bauern) teilnehmen können. Die Teilnahme an der Schlussbesprechung ist dabei nur insoweit zulässig, als sie sich auf jene Ermittlungen der Prüfungsorgane erstreckt, die Fälle einer Umstellung betreffen.