BGBl II 2013/180, ausgegeben am 24. 6. 2013
Durch Verordnung des BMG werden die Mitglieder der Landesverbände Kärnten und Wien der Österreichischen Wasserrettung ab 1. 7. 2013 in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen.