BGBl II 2013/188, ausgegeben am 28. 6. 2013
Durch eine Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung (AMSprV) kommt es im Bereich der Landesgeschäftsstelle Steiermark ab 1. 7. 2013 bei folgenden regionalen Geschäftsstellen zu örtlichen Zuständigkeitsänderungen: AMS Fürstenfeld, AMS Hartberg, AMS Judenburg und AMS Knittelfeld.