OGH 29. 1. 2013, 9 ObA 150/12t
§ 1151 ABGB - Im vorliegenden Fall ist strittig, ob das Beschäftigungsverhältnis der Klägerin zur beklagten Gesellschaft als Volontariat oder als echtes Dienstverhältnis zu qualifizieren ist. Das Berufungsgericht ging vom Vorliegen eines Volontariats aus und wurde nun diesbezüglich vom OGH bestätigt: