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UFS: Reparatur der Windschutzscheibe nach Steinschlag am Arbeitsweg

Lohnsteuer und AbgabenARD 6317/11/2013 Heft 6317 v. 19.4.2013

§ 16 Abs 1 EStG - Ein Kfz-Schaden (hier: Sprung in der Windschutzscheibe) kann - trotz lediglich kleinem Pendlerpauschale - dann als beruflich bedingt (Werbungskosten) berücksichtigt werden, wenn es dem Steuerpflichtigen gelingt nachzuweisen, dass dieser Schaden tatsächlich auf der Fahrt zur Arbeit passiert ist.

UFS Linz 7. 3. 2013, RV/0080-L/08

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