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Berufsunfähigkeit eines Sozialarbeiters

SozialversicherungARD 6312/8/2013 Heft 6312 v. 29.3.2013

OGH 29. 1. 2013, 10 ObS 174/12d

§ 273 ASVG - Ist es einem Dienstnehmer weiterhin möglich, wie bisher als qualifizierter bzw halb qualifizierter Sozialarbeiter berufstätig zu sein, liegt keine Berufsunfähigkeit nach § 273 Abs 1 ASVG vor. Kann ein Versicherter die zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch vollständig ausfüllen, ist seine Arbeitskraft gegenüber körperlich und geistig gesunden Versicherten nicht gemindert.

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