§ 9 PatG, § 54 Abs 2 ASGG - Die Frage, ob bei der Bemessung der Vergütung für eine Diensterfindung, die von einem österreichischen Unternehmen entwickelt und der Konzernmutter zur weiteren Nutzung abgetreten wurde, auch auf die wirtschaftliche Bedeutung der Erfindung für den Konzern Bedacht zu nehmen ist, kann nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden, weshalb sie nicht Gegenstand des besonderen Feststellungsverfahrens nach § 54 Abs 2 ASGG sein kann. Es wurde jedoch bereits vom OGH entschieden, dass die Ermittlung der wirtschaftlichen Bedeutung der Erfindung - gleich, nach welcher Methode sie ermittelt wird - nicht in jedem Fall ausschließlich auf jenes Unternehmen beschränkt sein muss, das formaler Arbeitgeber des Erfinders ist.