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Wintertourismus 2012/2013 - Ausländerbeschäftigung

Neue VorschriftenARD 6279/4/2012 Heft 6279 v. 23.11.2012

Verordnung des BMASK für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

BGBl II 2012/379, ausgegeben am 20. 11. 2012

Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 1.710 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer (mit Ausnahme von Wien) aufgeteilt. Die im Rahmen dieser Kontingente erteilten Beschäftigungsbewilligungen nach dem AuslBG dürfen eine Geltungsdauer von 24 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 5. 2013 enden.

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